Auf Ebene der Europäischen Union existiert keine eigenständige Verordnung, die ausschließlich die Risikodokumentation oder Gefährdungsbeurteilung für Veranstaltungen regelt. Stattdessen basiert der europäische Ansatz auf einem übergeordneten Arbeitsschutzrahmen, der von den Mitgliedstaaten jeweils national umgesetzt und konkretisiert wird.
Für die Veranstaltungsbranche bedeutet das:
Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung ergibt sich nicht aus einem speziellen EU-Eventgesetz, sondern aus den allgemeinen Vorgaben zum Schutz von Beschäftigten, die auch für temporäre Arbeitsstätten wie Events, Messen oder Tourproduktionen gelten.
Die zentrale Grundlage: EU-Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG
Rechtliches Fundament ist die EU-Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG.
Sie verpflichtet Arbeitgeber europaweit dazu,
- Gefährdungen systematisch zu ermitteln,
- Risiken zu bewerten,
- geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und
- die Ergebnisse angemessen zu dokumentieren.
Diese Verpflichtung gilt branchenunabhängig und schließt ausdrücklich wechselnde, zeitlich begrenzte und komplexe Arbeitsumgebungen mit ein – also genau die Bedingungen, die bei Veranstaltungen typisch sind. Aufbau, Showbetrieb und Abbau gelten rechtlich als Arbeitsprozesse mit jeweils eigenen Risiken.
Risikobasierter Ansatz statt starrer Checklisten
Ein zentrales Merkmal der europäischen Regelung ist ihr risikobasierter Charakter. Die Richtlinie schreibt keine festen Formulare, Checklisten oder Dokumentationsformate vor. Stattdessen verlangt sie eine „geeignete und ausreichende“ Gefährdungsbeurteilung, die sich an den realen Bedingungen vor Ort orientiert.
Für Veranstaltungen heißt das konkret:
- Risiken dürfen nicht abstrakt oder pauschal bewertet werden.
- Jede Veranstaltung erfordert eine veranstaltungsspezifische Betrachtung.
Entscheidend sind unter anderem:
- Art und Größe der Veranstaltung
- Technischer Aufbau (Bühne, Licht, Ton, Strom, Rigging)
- Arbeitsabläufe und Zeitdruck
- Beteiligte Gewerke und Fremdfirmen
- Örtliche Gegebenheiten (Indoor/Outdoor, Gelände, Wetter, Verkehrswege)
Damit unterscheidet sich der EU-Ansatz bewusst von stark normierten Systemen: Verantwortung liegt bei den Veranstaltern und Arbeitgebern – nicht bei einer zentralen Checkliste.
Fachliche Unterstützung durch EU-OSHA
Auf europäischer Ebene wird dieser Ansatz fachlich begleitet durch die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
EU-OSHA entwickelt Leitfäden, Informationsmaterialien und Tools zur Gefährdungsbeurteilung und Risikobewertung.
Diese Materialien sind nicht rechtsverbindlich, dienen aber als technische Orientierung. Auch wenn sie nicht speziell für Veranstaltungen geschrieben sind, lassen sich die Grundprinzipien sehr gut auf den Eventbereich übertragen – insbesondere auf:
- komplexe Arbeitsprozesse,
- viele gleichzeitig beteiligte Personen,
- zeitlich stark begrenzte Tätigkeiten,
- häufig wechselnde Rahmenbedingungen.
Gerade bei Tourproduktionen oder größeren Eventstrukturen bieten diese Leitlinien eine wichtige methodische Grundlage.
Nationale Umsetzung: Einheitliche Logik, unterschiedliche Praxis
Ein Kernelement des EU-Systems ist die Übertragung der Verantwortung auf die Mitgliedstaaten.
Jedes Land setzt die Rahmenrichtlinie in eigenes nationales Recht um und konkretisiert sie durch:
- Gesetze und Verordnungen
- Technische Regeln
- branchenspezifische Leitfäden
- Vorgaben der Aufsichtsbehörden
Dadurch entsteht ein gemeinsames europäisches Grundverständnis, während sich die konkrete Ausgestaltung von Land zu Land unterscheidet. Für Veranstalter bedeutet das:
Maßgeblich sind immer die nationalen Vorschriften des Durchführungslandes, auch wenn diese auf einer gemeinsamen europäischen Logik beruhen.
Bedeutung für internationale Events und Tourproduktionen
Besonders relevant ist dieses System für grenzüberschreitende Veranstaltungen, internationale Tourneen oder Produktionen mit wechselnden Spielorten. Auch wenn Form und Detailtiefe der Dokumentation variieren können, gelten europaweit vergleichbare Grundprinzipien:
- Risiken müssen systematisch erfasst werden
- Bewertungen müssen nachvollziehbar sein
- Maßnahmen müssen dokumentiert werden
- Die Beurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und anzupassen
Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei kein reiner Formalakt, sondern ein zentrales Steuerungsinstrument. Sie dient der Koordination von Sicherheit, Zuständigkeiten und Arbeitsabläufen – und ist gleichzeitig ein wichtiger Nachweis gegenüber Behörden, Auftraggebern und Versicherern.
Fazit: Europäischer Rahmen, konkrete Verantwortung vor Ort
Die Europäische Union schafft mit der Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie einen einheitlichen rechtlichen Rahmen, verzichtet aber bewusst auf eine event-spezifische Detailregelung. Dadurch bleibt die Gefährdungsbeurteilung flexibel, praxisnah und an reale Risiken angepasst.
Für Veranstalter heißt das:
- Keine pauschalen Lösungen
- Keine Einheitsformulare
- Aber eine klare Pflicht zu systematischem, dokumentiertem Risikomanagement
Wer Veranstaltungen professionell plant und durchführt, kommt an dieser Verantwortung nicht vorbei. Unabhängig davon, ob es sich um ein kleines Event oder eine internationale Produktion handelt.
Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung in der deutschen Veranstaltungspraxis
In der deutschen Veranstaltungspraxis hat sich die Gefährdungsbeurteilung in den letzten Jahren von einer formalen Pflicht zu einem zentralen Planungs- und Steuerungsinstrument entwickelt. Sie dient nicht nur dem Nachweis der Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben, sondern unterstützt Veranstalter aktiv bei der Strukturierung komplexer Abläufe und Verantwortlichkeiten.
Insbesondere bei Veranstaltungen mit hohem technischen Aufwand, engen Zeitfenstern und mehreren beteiligten Gewerken ermöglicht eine systematische Gefährdungsbeurteilung, Risiken frühzeitig zu erkennen und zielgerichtete Maßnahmen abzuleiten. Dadurch lassen sich Abstimmungsprobleme reduzieren, Arbeitsprozesse klarer definieren und sicherheitsrelevante Entscheidungen nachvollziehbar begründen.
Ein weiterer praktischer Aspekt ist die wachsende Bedeutung der Dokumentation im Austausch mit Behörden, Auftraggebern und Versicherern. Eine nachvollziehbare und aktuelle Gefährdungsbeurteilung erleichtert Genehmigungsverfahren, unterstützt die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und kann im Schadensfall eine entscheidende Rolle spielen. Dabei wird zunehmend erwartet, dass die Beurteilung nicht als einmal erstelltes Dokument verstanden wird, sondern während der gesamten Projektlaufzeit überprüft und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst wird.
Gerade bei wechselnden Teams, kurzfristigen Änderungen im Ablauf oder unvorhergesehenen äußeren Einflüssen zeigt sich der Wert einer dynamischen Gefährdungsbeurteilung. Sie schafft Transparenz, fördert Sicherheitsbewusstsein bei allen Beteiligten und trägt dazu bei, Arbeitsschutz und Veranstaltungsqualität dauerhaft miteinander zu verbinden.
Rolle der DGUV in der Gefährdungsbeurteilung bei Veranstaltungen
In Deutschland kommt der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine zentrale Rolle bei der Konkretisierung der arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen zu. Während das Arbeitsschutzgesetz die grundsätzliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung vorgibt, präzisiert die DGUV diese Vorgaben durch branchenspezifische Regeln, Informationen und Handlungshilfen.
Für die Veranstaltungsbranche stellen insbesondere die von den Unfallversicherungsträgern veröffentlichten Vorschriften, Regeln und Informationen eine wichtige Orientierung dar. Sie beschreiben typische Gefährdungen, die bei Veranstaltungen regelmäßig auftreten, etwa Arbeiten in der Höhe, temporäre elektrische Anlagen, Bühnen- und Traversenkonstruktionen, manuelle Lastenhandhabung, Zeitdruck sowie die Zusammenarbeit wechselnder Teams und Fremdfirmen. Diese Inhalte sind nicht als starre Checklisten zu verstehen, sondern als praxisnahe Hilfsmittel zur systematischen Ermittlung und Bewertung relevanter Risiken.
Rechtlich haben DGUV-Regelwerke keinen Gesetzescharakter, sie besitzen jedoch eine hohe praktische Bedeutung. Werden die darin beschriebenen Maßnahmen umgesetzt, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass die gesetzlichen Arbeitsschutzanforderungen erfüllt sind. Abweichungen sind möglich, müssen jedoch fachlich begründet und durch gleichwertige Schutzmaßnahmen abgesichert werden. In der Praxis dienen DGUV-Regeln daher häufig als anerkannter Maßstab bei behördlichen Prüfungen, Unfalluntersuchungen und versicherungsrechtlichen Bewertungen.
Für Veranstalter bedeutet dies, dass eine fachlich fundierte Gefährdungsbeurteilung in Deutschland in der Regel nicht ohne Berücksichtigung der DGUV-Vorgaben erstellt wird. Sie bilden die Schnittstelle zwischen abstraktem Gesetzesrecht und konkreter Veranstaltungspraxis und unterstützen dabei, Risiken realistisch einzuschätzen, Maßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren und Sicherheitsverantwortung klar zu strukturieren.






